ERREICHEN, die Gesetzgebung der Europäischen Union zur Registrierung, Bewertung und Zulassung von Chemikalien, ist in ihrer langwierigen Umsetzung an einem Punkt angelangt, an dem sie fast genauso viele Kontroversen hervorruft wie bei ihrer Einführung vor neun Jahren.
In vielen Industriesektoren führt es zu neuen Spannungen, nicht nur zwischen Chemikalienherstellern wie Lackherstellern und ihren Rohstofflieferanten, sondern auch zwischen nachgelagerten Lacken und anderen Chemikalienanwendern, die ebenfalls unter die REACH-Verordnung fallen.
Dadurch besteht die Gefahr, dass die Hauptziele von REACH – die Verbreitung von Sicherheitsinformationen über die Sicherheit von Chemikalien entlang der Lieferketten und der Ausstieg aus der Verwendung der gefährlichsten Chemikalien – gefährdet werden.
Erstens werden sich viele tausend KMU, von denen viele in der Produktion, dem Vertrieb und der Verwendung von Beschichtungen tätig sind, in den nächsten zwei Jahren mit der Komplexität der Erstellung von Sicherheitsprofilen zahlreicher Chemikalien in geringen Mengen auseinandersetzen. Bis Mitte-2018 muss die letzte Tranche – im Bereich von 1–100 Tonnen – der rund 30000 Chemikalien, die unter REACH fallen, registriert werden.
Vielen dieser kleinen Unternehmen fehlt das Know-how und die Erfahrung im Umgang mit der Datenmenge, die für die Erstellung von Registrierungsdossiers erforderlich ist. Aufgrund der finanziellen und personellen Ressourcen, die für die Erstellung von Sicherheitsprofilen erforderlich sind, entscheiden sich viele KMU möglicherweise dafür, ihre Spezialchemikalien nicht zu registrieren, was möglicherweise zu Engpässen bei Schlüsselkomponenten von Beschichtungsformulierungen führt. Einige Handelsorganisationen mit einer großen Anzahl an KMU-Mitgliedern, die nicht nur Beschichtungen oder deren Inhaltsstoffe herstellen, sondern auch Beschichtungsanwender, fordern eine Erleichterung des Verwaltungsaufwands von REACH für kleine Unternehmen.
Obwohl der Registrierungsprozess im Rahmen der Registrierung inzwischen mehr als zur Hälfte abgeschlossen ist, fordern KMU-Vertreter eine Lockerung der Sicherheitsdatenanforderungen für Chemikalien im Bereich von 1 bis 100 Tonnen. Dies würde bedeuten, dass die Datenpflichten für Chemikalien in der Tranche weniger streng wären als für bereits registrierte Chemikalien in größeren Mengen.
Die Europäische Kommission, die in Brüssel ansässige EU-Exekutive, die dafür verantwortlich ist, neue Gesetze und Änderungen bestehender Gesetze zur Genehmigung durch das Europäische Parlament und die Regierungen der 28 EU-Mitgliedstaaten vorzulegen, hat ihre Bereitschaft bekundet, KMU zu helfen, die Schwierigkeiten haben, REACH einzuhalten. Umweltschützer und NGOs, die sich für Gesundheits- und Sicherheitsfragen einsetzen, lehnen jede Lockerung der Beschränkungen für gefährliche Chemikalien mit hohem Risiko ab.
In Bezug auf einen Schlüsselaspekt von REACH – die Zulassung gefährlicher Chemikalien für den Verbleib auf dem EU-Markt – teilen die Hersteller von Chemikalien und ihren Rohstoffen ihre Unzufriedenheit. Der Zulassungsprozess gilt als Kernstück von REACH, da sein Ziel darin besteht, die gefährlichsten Chemikalien vom Markt zu entfernen. In dem Verfahren, das derzeit von der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA), die für die Verwaltung von REACH zuständig ist, und der Europäischen Kommission, dem endgültigen Entscheidungsträger über Zulassungen, angewendet wird, werden Chemikalien zunächst als besonders besorgniserregende Stoffe (SVHC) kategorisiert, für die sie in Frage kommen Genehmigung. Sobald sie auf der Kandidatenliste stehen, müssen ihre Hersteller oder Händler ihre Zulassung beantragen, andernfalls droht den Stoffen ein Verbot. Die überwiegende Mehrheit der SVHCs wird als krebserzeugend, erbgutverändernd und fortpflanzungsgefährdend (CMR) eingestuft. Antragsteller für eine Zulassung müssen nachweisen, dass die Risiken einer Exposition gegenüber ihren Chemikalien angemessen kontrolliert werden oder dass der soziale und wirtschaftliche Nutzen ihres Verbleibs auf dem Markt diese Risiken überwiegt.
Genehmigungen werden nur für bestimmte Verwendungen von Chemikalien erteilt, die ersetzt werden müssen, sobald sicherere und angemessene Alternativen entwickelt wurden. Bisher wurden von den rund 170 SVHCs weniger als zehn spezifische Verwendungen für sieben Chemikalien Ende letzten Jahres von der Europäischen Kommission nach Abschluss des langwierigen Verfahrens genehmigt. „Solange die Zulassung nicht ordnungsgemäß umgesetzt wird, wird REACH sein Ziel, Chemikalien, die schädlich für Mensch und Umwelt sind, vom Markt zu entfernen, nicht erreichen“, kommentierte Tatiana Santos, leitende politische Abteilung für Chemikalien beim Europäischen Umweltbüro, einer in Brüssel ansässigen NGO , über das langsame Tempo des Prozesses. Die Europäische Kommission hat im vergangenen Jahr Vorschläge zur Straffung des Verfahrens vorgelegt, darunter eine Lockerung der Datenanforderungen in Zulassungsanträgen und eine stärkere Gewichtung der sozioökonomischen Vorteile des Verbleibs von SVHC-Produkten auf dem Markt.
Der Schritt in Bezug auf sozioökonomische Vorteile sei „ein Versuch, REACH von der Regulierung von Chemikalien auf der Grundlage ihrer inhärenten Eigenschaften abzulenken und hin zu einer Regulierung zu lenken, die auf anderen Arten von Belangen, hauptsächlich wirtschaftlichen, basiert“, sagte ChemSec, eine in Schweden ansässige NGO. „Diese (Rationalisierung) könnte unbeabsichtigte und kontraproduktive Auswirkungen auf die Bemühungen der Industrie haben, in neuartige, umweltfreundlichere chemische Produkte als Ersatz zu investieren“, behauptete eine Investmentgruppe unter der Leitung von Impax Asset Management, London. Die ECHA sorgte im europäischen Beschichtungssektor für Aufsehen, als sie im vergangenen Jahr die Zulassung einer Reihe industrieller Beschichtungsanwendungen des Bleisulfochromat-Gelbpigments (PY.34) und des Bleichromat-Molybdat-Sulfatrots (PR.104) unterstützte, beide klassifiziert als krebserregend. Der Antrag wurde von der Dominion Color Corporation (DCC) aus Kanada gestellt, die in ihrer Stellungnahme argumentierte, dass bleifreie Alternativen 30 Jahre lang nicht in der Lage gewesen seien, PY.34 und PR.104 zu ersetzen, weil ihre Leistung während ihrer Zeit „einfach nicht gut genug“ gewesen sei Zusätzliche Kosten machen sie „noch unbefriedigender“. Die Entscheidung der ECHA muss noch von der Kommission gebilligt werden, die ihr voraussichtlich Anfang des Jahres zustimmen wird.
Die Empfehlung der Agentur für eine 12-jährige Zulassung hat Beschichtungsverbände und -hersteller verärgert, da die Branche seit vier Jahren freiwillige Verbote der Verwendung von Bleipigmenten mit Marketingalternativen von Unternehmen wie AkzoNobel, BASF und Jotun anstrebt. Die British Coatings Federation (BCF) warnte davor, dass die EU-Zulassung von Bleichromatfarben den weltweiten Handel mit Bleichromatpigmenten aufrechterhalten würde, auch in Ländern mit schwachen Vorschriften. „Wir glauben, dass die EU in dieser Angelegenheit eine Vorreiterrolle übernehmen und ein Verbot der Verwendung von Bleichromaten in Farben durchsetzen sollte“, sagte die BCF in einer Erklärung. Der schwedische Farben- und Druckfarbenherstellerverband (SVEFF) war noch offener. „Es sollte eine Selbstverständlichkeit sein, Bleichromate vom EU-Markt fernzuhalten und sie in Kanada und anderen Ländern, in denen sie noch erlaubt sind, auslaufen zu lassen“, heißt es in einer gemeinsamen Erklärung mit einer schwedischen Naturschutzgruppe (SSNC). ).
Mittlerweile haben sich rund 40 nachgelagerte europäische und nationale Verbände, die hauptsächlich Branchen aus dem Maschinenbau und der Metallverarbeitung vertreten und von denen viele große Anwender von Beschichtungen sind, für große Änderungen bei den gesetzlichen Kontrollen der in ihren Produktionsanlagen eingesetzten Chemikalien eingesetzt. Anstatt zur Anwendung der REACH-Schutzniveaus verpflichtet zu sein, möchten sie in der Lage sein, weniger belastende EU-weite Arbeitsplatzgrenzwerte (OELs) einzuhalten. Experten gehen davon aus, dass die Kampagne nicht viel bewirken wird, da viele Grenzwerte veraltet und in ihrem Umfang eingeschränkt sind. Dennoch unterstreicht die Initiative, wie sehr sich die Unzufriedenheit mit REACH auf die gesamte Lieferkette ausgeweitet hat.











